Schwerpunktschule - Inklusion

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    Schwerpunktschule - Inklusion

    Die Grundschule Lambrecht wurde im Schuljahr 2012 Schwerpunktschule.

    Dies bedeutet: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus dem Einzugsbereich der Grundschule Lambrecht können gemeinsam mit den Grundschüler*innen unserer Schule leben und lernen, wenn die Eltern dies wünschen.


    Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird durch ein sonderpädagogisches Gutachten festgestellt. Dieses wird beantragt, wenn vermutet wird, dass ein Kind den Anforderungen der Regelschule nicht (mehr) gewachsen ist. Falls sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, können die Eltern des Kindes entweder die Beschulung in einer Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt oder in einer zuständigen Schwerpunktschule wünschen. Die Entscheidung über die Zuweisung zu einem Förderort obliegt der ADD.

    Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben an der Schwerpunktschule Lambrecht die Möglichkeit, im eigenen Lerntempo und mit sonderpädagogischer Unterstützung individuelle oder gemeinsame Lerninhalte zu bewältigen.
    Damit dies gelingen kann, arbeiten Klassenlehrkräfte mit Förderschullehrerinnen gemeinsam im Team.

    Der Unterricht ist je nach Bedarf mehrere Unterrichtsstunden pro Woche doppelbesetzt. Abhängig von den jeweiligen Schwerpunkten der Förderung, den jeweiligen Stärken oder pädagogischen Notwendigkeiten lernen die Schülerinnen und Schüler im Klassenverband, in Einzelförderung oder in Kleingruppen.

    Wir sind stets bemüht auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen, die individuellen Lernprozesse zu begleiten und zu unterstützen und den Lernprozess aller Kinder gemeinsam zu beobachten und zu reflektieren.

    Die Förderung setzt beim individuellen Lernstand des Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf an. Nach genauer Beobachtung werden individuelle Förderziele erstellt, in einem Förderplan festgehalten und in jedem Halbjahr fortgeschrieben. Lernstand, Ziele und Inhalte der Förderung werden regelmäßig mit den Eltern besprochen. Beurteilungen erfolgen verbal und richten sich nach individuellen Lernfortschritten unter Berücksichtigung des Förderschwerpunkts.

    Im inklusiven Unterricht finden sowohl individualisierte als auch gemeinsame Lernsituationen in ausgewogenem Wechsel statt.

    Die Kooperation mit außerschulischen Experten (z.B. Logopäden, Ergotherapeuten, Jugendhilfe, Fachärzte) mit Einwilligung der Eltern gehört neben der Kooperation mit abgebenden und aufnehmenden Einrichtungen ebenfalls zu unserem Arbeitsspektrum.

    Benötigt ein Kind besondere Unterstützung für die Teilhabe am Unterricht (z.B. pflegerische Hilfen, Hilfe bei lebenspraktischen Aufgaben, Begleitung im schulischen Freizeitbereich, Unterstützung beim Arbeitsverhalten), kann von den Eltern beim Jugendamt eine Schulbegleitung beantragt werden (Eingliederungshilfe nach §35 a).